Hinweisgeberschutz
Sie als Mitarbeiter oder Dienstleister oder Kunden haben Hinweise oder den Verdacht auf eine möglicherweise rechtswidrige Handlung von Mitarbeitenden unseres Unternehmens?
Wir haben uns dem Anliegen einer kompetenten und glaubwürdig unabhängigen internen Meldestelle angenommen und die „ECOVIS Keller Rechtsanwälte“ aus Rostock mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle beauftragt. Hinweisgebende Personen können hierüber auch anonym Meldungen abgeben. Sie sollen damit vor möglichen Nachteilen effektiv geschützt werden.
Die Meldung kann über das eingerichtete Online-Meldetool erfolgen. Dieses ist direkt bei ECOVIS zu erreichen:
https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/
Nutzerdaten oder vorherige Zugangsrechte sind nicht erforderlich.
Im letzten Schritt der Online-Meldung wird ein Aktenzeichen angezeigt. Dieses ist zu notieren und vertraulich zu verwahren. Nur mit diesem Aktenzeichen kann im Falle einer Meldung Auskunft durch die Meldestelle zum weiteren Vorgehen bei den Folgemaßnahmen erteilt werden.
Daneben ist natürlich auch die schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation bis hin zu persönlichen Besprechungen kostenfrei möglich.
Bitte wenden Sie sich an:
ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle der Strandresort Warnemünde-Markgrafenheide Betriebsgesellschaft mbH
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann
August-Bebel-Straße 10-12, 18055 Rostock
Tel.: 0381 – 12 88 49 0
E-Mail: meldestelle380@ecovis.com
Internet: Meldestelle – Datenschutz-Beratung (ecovis.com)
Wenn sich hinweisgebende Personen mit ihrem Anliegen innerhalb des Unternehmens unzureichend vertreten fühlen, besteht die Möglichkeit, eine Meldung über die gesondert eingerichtete externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abzugeben. Dies kann unter dem folgenden Link erfolgen: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).